Wer ist Mali-Hilfe e.V. ?
Im Jahr 1985 entschlossen sich die beiden Partnerschaftskomitees aus Morbach und Pont-sur-Yonne/Burgund gemeinsam in Afrika zu helfen und Selbsthilfe-Projekte in
Mali
zu unterstützen. Man war der Meinung, über Grenzen hinweg den Menschen in der sogenannten „Dritten Welt“ helfen zu müssen.
In den Jahren 1986/87 wurde dann das erste Projekt verwirklicht: der Staudamm von Nakomo.
Dank der Mithilfe der Bevölkerung aus Morbach und der gesamten Region können immer wieder weitere Projekte finanziert und durchgeführt werden.
Der Kontakt zu Pater Helmut Kaiser war hierbei am Anfang sehr wichtig.
Seit 1995 beteiligt sich auch die Gemeinde Geraberg/ Thüringen an Projekten der „MALI-HILFE“.
Mit Wohltätigkeitsveranstaltungen, Spenden und Mitgliedsbeiträgen kam in den letzten Jahren eine stolze Summe zusammen, mit der die zahlreichen Hilfsprojekte in Mali
verwirklicht werden konnten.
Darüber hinaus wurden mit den Einnahmen der 32 Hungermärsche in verschiedenen Entwicklungsländern Projekte für über 180 000,– € finanziert.
Der Verein MALI-HILFE e.V. wurde im Jahre 1993 gegründet. So wurde eine noch effizientere Arbeit gewährleistet, zumal der Verein auch aus Bonn vom BMZ (Ministerium
für Entwicklungs-zusammenarbeit) zu den meisten Projekten bis zu 75% Zuschuss erhält. Ebenso unterstützt auch das Innenministerium Rheinland-Pfalz Projekte der MALI-HILFE. Große Hilfe erhalten
wir auch von Engagement Global, Elan e.V. , ITO Frankfurt, Ein Herz für Kinder, und von vielen anderen.
Hier ein Auszug aus unserer Satzung:
§2 Vereinszweck
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 (§§51fPAO) in der jeweilig gültigen Fassung.
2. Zweck des Vereins ist es, in Ergänzung der von der Bundesrepublik Deutschland geleisteten staatlichen Entwicklungshilfe in Zusammenarbeit mit kirchlichen und anderen Organisationen mit gleicher Zielsetzung Entwicklungsvorhaben zugunsten von Benachteiligten und Bedürftigen in Mali und anderen Entwicklungsländern durchzuführen.
3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) Erarbeitung von gemeinsamen Vorschlägen zur Verbesserung der rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Stellung der Menschen in Entwicklungsländern in Zusammenarbeit mit kirchlichen und anderen Organisationen mit gleicher Zielsetzung und Durchführung entsprechender Maßnahmen.
b) Beteiligung an Entwicklungsprojekten vorrangig für Menschen im Dogonland und anderen Regionen Malis.